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LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 284/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Zu den Voraussetzungen eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 21.03.2011 - S 10 AS 84/11
- LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 284/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 284/11
Dieser entsteht jedoch erst, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistungen - einschließlich der Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten des Hilfebedürftigen - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - Juris Rn. 208 = BGBl I 2010, 193ff). - BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R
Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen …
Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 284/11
Soweit der Kläger für die Zeit vor der Entscheidung des BVerfG diesen Bedarf geltend macht und auf die §§ 67ff SGB XII Bezug nimmt, rechtfertigt dies ebenfalls keine andere Betrachtungsweise, denn auch insoweit hatte das Bundessozialgericht (BSG) im Zusammenhang mit der Entwicklung dieses Rechtsanspruches darauf abgestellt, dass es sich um einen unabweisbaren laufenden Bedarf zur Sicherung sozio- kulturellen Existenzminimums handeln müsse (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 - Juris Rn.21 bis 26 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1), der ohnehin nicht gegen den Beklagten sondern gegen den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger bestehen würde.